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AGB

Geschäftsbedingungen (das wichtigste in Kurzform)

Wir liefern schnellstmöglich, normalerweise innerhalb weniger Tage. (Siehe auch Lieferzeiten zu den einzelnen Artikeln auf den entsprechenden Web-Seiten.) Bei Bestellungen unter 35,00 € Warenwert erheben wir einen Mindermengenaufschlag von 5,00 €. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Mehr- und Mindermengen bis 10% sind aus verfahrenstechnischen Gründen möglich. Zur Abrechnung kommt nur die gelieferte Menge. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, nach erfolgter Zahlung, zu Lasten und auf Risiko des Empfängers. Die Zahlung ist möglich:

  1. in bar bei Abholung
  2. per Nachnahme (nicht möglich bei Speditionslieferungen)
  3. durch Bankeinzug im Lastschriftverfahren
  4. durch bankbeglaubigte Überweisung *

Der Auftraggeber gewährleistet bei Auftragserteilung, dass die Vervielfältigung der Ton- / Datenträger, der Inhalt und die Aufmachung nicht gegen Schutz- oder sonstige Rechte Dritter verstoßen.
Soweit aus solchen Verstößen Ansprüche gegen uns erhoben werden, sind wir von Verfahren und Kosten freizustellen. Sollten trotz sorgfältiger Bearbeitung innerhalb von acht Tagen nach Lieferung Mängel nachgewiesen werden, garantieren wir selbstverständlich für kostenlosen Ersatz oder Gutschrift des entsprechenden Rechnungsbetrages. Weitere Ansprüche lassen sich daraus nicht herleiten.
Für Originale (z.B. Masterbänder, Lithos, Reinzeichnungen usw.) übernehmen wir keine Haftung. Angebote sind freibleibend. Preisänderungen und technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

* Um im Falle der Überweisung eine schnelle Lieferung zu gewährleisten, hat sich folgendes Verfahren bewährt: Wir erstellen nach Produktionsabschluss, unter Berücksichtigung der gefertigten Stückzahlen, die detaillierte Rechnung und faxen Ihnen diese umgehend zu. Sie weisen die Zahlung durch Übersendung einer Kopie des bankbeglaubigten Überweisungsträgers per Fax nach. Sofern der Zahlungsnachweis bis 12 Uhr vorliegt, bringen wir die Ware noch am gleichen Tag zum Versand. Die Lieferung erreicht Sie normalerweise schon am nächsten Tag.

[01] Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CUE Sound Service GmbH, im folgenden kurz „CUE“ genannt, bilden einen integrierten Bestandteil aller Angebote. Etwaige anderslautende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind unwirksam.

[02] Verkaufsbedingungen


[02.1] Angebot und Preis

Alle Angebote richten sich an Wiederverkäufer. Die Preise werden in Euro ausgewiesen und verstehen sich netto ohne Fracht und ohne Nachlass.

[02.2] Bestellung

Für jede Produktgruppe bestehen Mindestbestellmengen, welche der Preisliste zu entnehmen sind. Bestellungen des Kunden müssen in schriftlicher Form an CUE übermittelt werden.

[02.3] Mindermengen

Bei Bestellungen unter 35,00 € Warenwert erheben wir einen Mindermengenaufschlag von 5,00 €.

[02.4] Umfang der Lieferung

Produktionsbedingte Abweichungen der Liefermenge von über oder unter 10% sind möglich. Zur Abrechnung kommt die gelieferte Menge.

[03] Lieferzeit


[03.1]

Die vereinbarte Lieferzeit beginnt erst, nachdem CUE alle notwendigen Unterlagen spezifikationsgerecht erhalten hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig verschickt wurde.

[03.2]

Lieferfristen und Liefertermine sind immer nur freibleibend.

[04] Erfüllungsort und Gefahrenübergang


[04.1]

Erfüllungsort für alle Lieferungen ist das Gelände von CUE.

[04.2]

Der Gefahrenübergang für die Lieferung erfolgt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur.

[04.3]

Der Versand erfolgt nach Wahl von CUE. CUE arrangiert Transport, Verpackung sowie die Versicherung für einen Wert bis zur Höhe des jeweiligen CUE-Rechnungsbetrages. Mehrkosten für Einzelsendungen, Spezialverpackung etc. gehen zu Lasten des Kunden. Ebenfalls trägt der Kunde allfällige Zölle, Umsatzsteuern, Grenzabgaben etc.

[05] Rechnungslegung und Zahlungsbedingung


[05.1]

Die Preise verstehen sich stets exklusive Umsatzsteuer ab Sitz von CUE in Berlin. Sämtliche Rechnungen sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

[05.2]

Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart (z.B. Scheckzahlung), nur auf das Bankkonto von CUE erfolgen.

[05.3]

Schecks werden nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht an Zahlung Statt, angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. CUE kann angebotene Zahlungen in Schecks ohne Angabe von Gründen ablehnen.

[06] Auftragsablehnung / Verzugsfolgen


[06.1]

CUE ist auch nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. die Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller (Kunde) in Zahlungsverzug gerät oder wenn ihr Umstände des Bestellers bekannt werden, durch welche ihre Forderungen nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen oder, wenn Gefahr besteht, dass der Inhalt des zu vervielfältigenden Materials gegen gesetzliche Vorschriften oder die öffentliche Moral verstößt. Ebenso ist CUE berechtigt, die Auftragsannahme bzw. die Lieferung zu verweigern, wenn nicht zweifelsfrei geklärt erscheint, ob der Kunde über sämtliche Rechte zur Vervielfältigung des Materials verfügt.

[06.2]

Bei Überschreitung eines Zahlungszieles gerät der Kunde ohne besondere Benachrichtigung durch CUE in Verzug.

[06.3]

Bei Zahlungsverzug hat der Kunde von fälligen Beträgen Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Refinanzierungskosten, mindestens jedoch 10,7% p.a. zu entrichten. Es sind auch die außergerichtlichen Mahn- und Inkassospesen einschließlich die der Einschaltung eines Rechtsbeistandes oder eines Inkassobüros vom Kunden zu tragen.

[07] Lieferung an Dritte


Wünscht ein Kunde im Rahmen einer von ihm getätigten Bestellung, dass die betreffende Lieferung oder Teile hiervon an Dritte geliefert und fakturiert werden, so haftet der Kunde dennoch weiterhin als Vertragspartner. Eben-so ist CUE berechtigt, etwaige Mehrkosten für Verpackung und Transport gesondert in Rechnung zu stellen.

[08] Gewährleistung


[08.1]

Im Reklamationsfall ist der Kunde verpflichtet die beanstandete Lieferung sachgemäß zu lagern.

[08.2]

CUE kann bei Ansprüchen auf Preisminderung in einer angemessenen Frist und in einer für den Kunden zumutbare Weise die mangelhafte Sache nachbessern oder nachliefern.

[09] Eigentumsvorbehalt


Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von CUE (Vorbe-haltsware)

[10] Schadenersatzansprüche


Schadenersatzansprüche wegen einer Vertragsverletzung von CUE, beispielsweise wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit durch CUE vorliegt.

[11] Rechte zur Vervielfältigung, Copyright und sonstige Rechte


Der Kunde erklärt, sämtliche Rechte zur Vervielfältigung, zur Verwendung bestimmter Film-, Ton-, Daten- und sonstiger Aufzeichnungen bzw. Aufnahmen, zu besitzen und leistet Gewähr dafür, dass anfallende Copyright- oder sonstige Gebühren an die zuständigen Stellen abgeführt werden und CUE damit in keiner Weise in Anspruch genommen wird. Der Kunde hält CUE diesbezüglich in jeder Richtung schad- und klaglos, insbesondere für Forderungen Dritter inklusive Forderungen von Copyright- und ähnlichen Organisationen sowie etwaigen Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben.

[12] Sonstiges


[12.1]

Der Kunde liefert CUE Master, Labelfilme, Druckfilme etc. entsprechend den jeweiligen Spezifikationen. Bei abweichendem Material obliegt es CUE das Material zu Lasten des Kunden zu ergänzen, zu verbessern oder zurückzusenden.

[12.2]

Druckwaren, welche vom Kunden angeliefert werden, können nur bei Einhaltung der CUE-Spezifikationen verwendet werden. Überzählige Druckwaren werden dem Kunden mitgeliefert. Durch die Maschinenkonfektionierung kann ein Schwund von max. 5% eintreten.

[12.3]

Die vom Kunden bezahlten Kosten für Master- und Stamperproduktion umfassen lediglich die von CUE in diesem Zusammenhang erbrachten Serviceleistungen. Master und Stamper bleiben in jedem Fall Eigentum von CUE; sie werden auf Verlangen des Kunden nach Produktionsbeendigung vernichtet.

[12.4]

Der Kunde sendet CUE lediglich Duplikate von Mastern. Bei einer Haftung von CUE für Verlust oder Beschädigung gilt eine Haftungsbeschränkung bis zur Höhe des Materialwertes.

[12.5]

Gerichtsstand ist Berlin-Wedding, wenn der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Das gleiche gilt, falls der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Sitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
CUE ist berechtigt, den Besteller bei jedem anderen Gericht zu verklagen, welches nach den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland oder des Heimatlandes des Bestellers für den betreffenden Streit zuständig ist.

[12.6]

Auf die Vertragsbeziehungen zwischen CUE und dem Besteller findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) sowie unter Ausschluss aller internationalen Verträge über den Kauf von Waren und internationalem Recht.

[12.7]

Sämtliche Zusatzvereinbarungen bzw. Informationen und Reklamationen müssen schriftlich erfolgen.

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